Beleuchtetes Interieur einer Mercedes A-Klasse.

LED Innenraumbeleuchtung für das Auto

LEDs oder klassische Lichter als Autotuning-Maßnahmen zu verbauen ist in Tuningkreisen beliebt. Die Beleuchtung beschränkt sich aber nicht nur auf die altbewährte Technik, sondern wird durch effizienten, stromsparenden LEDs ergänzt. Das Tuning mit LED-Beleuchtung wird immer bekannter und wird beispielsweise für in Form von LED-Lichtleisten für den Fahrzeuginnenraum im Handel angeboten. Nachfolgend wird näher auf die Beleuchtung im Auto eingegangen.


Welche Lichter sind am Auto verbaut?

Die Fahrzeugbeleuchtung besteht beispielsweise aus Rücklichtern, Frontlichtern, Blinklichtern, Abblendlicht und Standlicht. Im Innenraum können eine Leselampe und eine Innenleuchte im vorderen Deckenbereich installiert sein. Die klassische Fahrzeugbeleuchtung dient dazu, den Straßenverkehr einwandfrei zu sehen und von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Des Weiteren soll die Fahrzeugbeleuchtung andere Verkehrsteilnehmer auf den Weg den das Auto nehmen wird, aufmerksam machen (bspw. Blinklichter). Die Beleuchtung, die ab Werk in einem Fahrzeuginneren verbaut ist, geht in der Regel beim Öffnen der Türen oder sogar beim Betätigen des Öffnungsknopfes (Funkschlüssel) an. Ab Werk können bei bestimmten Fahrzeugmodellen bereits LEDs oder andere Leuchten an den Fußeinstiegsleisten verbaut sein. Beleuchtete Türinnenverkleidung eines Mercedes-Benz E 300.Diese sollen einen sicheren Einstieg gewährleisten und können zum sportlichen Aussehen eines Fahrzeuges beitragen. Fahrzeugtuner nutzen nicht nur leistungssteigernde Aufrüstmöglichkeiten. Die Optik spielt ebenfalls eine große Rolle und es verwundert nicht, dass die Innenraumbeleuchtung von Tunern ebenfalls verändert wird. Es werden beispielsweise LED-Leisten genutzt, um Fahrzeugdetails im Innenraum besser auszuleuchten (Fußbereiche, Pedalen, etc.).

Ist das Innenraum-Tuning eines Fahrzeugs statthaft?

Das Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen sein und das Tuning darf nur unter strengen Bedingungen stattfinden. Der Straßenverkehr darf durch die Tuningmaßnahmen nicht gefährdet werden. Die Auflagen sind unbedingt einzuhalten und das Tuning des Fahrzeuges kann eine erneute Zulassung zum Straßenverkehr erfordern. Weitere Informationen dazu liefert u. a. der §19 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Des Weiteren sollten Fachwerkstatt, TÜV sowie die zuständige Zulassungsstelle für weitere Informationen zu Zulassungen und Tuningmöglichkeiten befragt werden.

LED-Leisten und andere Beleuchtungen einbauen

Eine LED Innenraumbeleuchtung darf weder Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer stören. Durch die Beleuchtung darf die Fahrt nicht gestört werden und das Sichtfeld des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden. Dekorationen und Leuchteffekte, die das Sichtfeld stören, wie beispielsweise Lichterketten (blinkend oder ständig leuchtend) an der Frontscheibe, sind nicht erlaubt. Auf eine Unterbodenbeleuchtung sollte ebenfalls verzichtet werden. LED-Leuchten dürfen nur dort angebracht werden, wo diese nicht störend wirken.

Beleuchtung als Tageslichtimitation

Forscher suchen nach Lösungen, dem Sekundenschlaf entgegenzuwirken. Blaue Beleuchtung wird in diesem Zusammenhang erforscht. Über die mögliche und notwendige Intensität des blauen Lichts, ist man sich aber nicht einig. Denn das blaue Licht sollte andere Verkehrsteilnehmer und den Fahrer nicht stören. Wer LED Innenraumbeleuchtung wünscht, der sollte unbedingt bei Zulassungsstelle, TÜV oder Fachwerkstatt nachfragen, um erlaubte LED-Leistenbeleuchtung im Innenraum anzubringen. Wenn verbotene Beleuchtung am Fahrzeug angebracht wird, dann kann es zur Erlöschung der Fahrzeugzulassung sowie zu einem Bußgeld kommen.

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